Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier können Sie mir in Ruhe ihr Anliegen schildern und sich auch einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise machen. Erste Zielvereinbarungen oder Ansätze, in welche Richtung meine Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte, werden erörtert. Bei diesem 20minütigen Termin entscheiden wir gemeinsam, ob und in welcher Art eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Diese Erstberatung findet in der Regel in meiner Praxis statt. Auf Wunsch können wir aber auch gerne einen Telefon- oder Videotermin vereinbaren, bei dem ich mir genügend Zeit für Sie nehme.
Honorar
Das persönliche Erstgespräch
findet in meiner Praxis in München oder in Landsberg am Lech statt. (Möglich ist auch ein Erstgespräch per Telefon oder Video.) Für dieses Gespräch berechne ich eine Gebühr von 40,- Euro, die Sie bitte direkt vor Ort nach dem Gespräch entrichten. Sie erhalten einen Rechnungsbeleg.
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch
ist für Sie kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie per E-Mail oder über mein Kontaktformular einen Telefon-Termin, bei dem ich mir genügend Zeit für Ihre Fragen nehme.
Leistung | Dauer | Honorar |
---|---|---|
Coaching | 60 Min. | 130 EUR* |
Psychotherapie | 60 Min. | 130 EUR* |
Paartherapie | 90 Min. | 195 EUR* |
Coaching per Video (Skype, Zoom, etc.) | 60 Min. | 130 EUR* |
Persönliches Erstgespräch | 20 – 30 Min. | 40 EUR* |
Telefonisches Erstgespräch | ca. 5 Min. | kostenfrei |
*Heilkundliche Psychotherapie, Coaching und Paartherapie ist als Gesundheitsleistung von der Mehrwertsteuer befreit. |
Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen
Psychotherapie
Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Manche Privatkassen oder Zusatzversicherungen tragen jedoch nach vorheriger Antragstellung einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten für Psychotherapie nach dem HPG. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche therapeutischen Verfahren von Ihrer Privatversicherung bezuschusst werden. Gerne bin ich Ihnen bei den Formalitäten behilflich.
Coaching
„Heilkundliches psychotherapeutisches Coaching“ wird von gesetzlichen und privaten Krankenkassen leider nicht übernommen. Falls Sie von mir eine Coaching-Rechnung (z.B. Berufs-Coaching) bei Ihrer Steuererklärung einreichen möchten, bitte sprechen Sie mich vorab darauf an.
Paarberatung und Paartherapie
Diese Leistungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen leider nicht übernommen.
Vorteile für Selbstzahler
Als Selbstzahler sind Sie gegenüber Versicherungen, Krankenkassen und anderen Institutionen nicht auskunftspflichtig. Während sich Kassenpatienten – wenn sie eine Abrechnung über die Kasse wünschen – gegenüber ihrer Versicherung offenbaren müssen, so bleibt bei Selbstzahlern die Privatsphäre gewahrt. Ein Antragsverfahren mit Selbstauskunft und langen Wartezeiten für einen kassengestützten Therapieplatz entfallen. Damit bleibt eine professionelle Unterstützung, ein Coaching oder eine Psychotherapie für Sie das, was sie sein soll: eine private Angelegenheit.
Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 48 Stunden vorher um eine Absage (z.B. per E-Mail oder Telefon). Bei kurzfristigeren Absagen stelle ich den halben Stundensatz für einen vereinbarten Sitzungstermin in Rechnung. Bei Absage am selben Tag oder fehlender Absage zu einem vereinbarten Termin wird der gesamte Stundensatz in Rechnung gestellt.